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Wie wird die kommunale Wärmeplanung in 2023 umgesetzt?

Große Aufgaben und deren konkrete Umsetzungen vor Ort im Rahmen der Energiewende werfen ihre Schatten voraus und betreffen ganz direkt auch SOPTIM: Im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung 2023 von Bund und dem Land NRW gehen die soptim business consult (sbc), das Gas- und Wärmeinstitut Essen e.V. (GWI) und die Kommunalagentur NRW eine neue Partnerschaft ein,.

Durch diese soll das Thema Energiesicherheit bzw. die Wärmeplanung im kommunalen Rahmen auf Grundlage der gesetzlichen Änderungen von einem ganz neuen, partnerschaftlichen Ansatz her betrachtet werden. „Hierbei geht es vor allem um die Energiewertschöpfung auf kommunaler Ebene“, sagt Tim Schreiber von der sbc. „Gemeinsam mit dem Gas- und Wärmeinstitut Essen und der Kommunal Agentur ist es unser Ziel, die Wärmegewinnung effizienter zu gestalten, um so mittelfristig eine gewisse Standardisierung herstellen und Lösungen für die konkrete Umsetzung der Wärmeplanung anbieten zu können.“ Hierzu wurden bereits die Grundlagen im Rahmen einer Auftaktveranstaltung gelegt. Die konkreten Ideen, wie die kommunale Wärmeplanung umgesetzt werden kann, werden vorgestellt, sobald die gesetzlichen Vorgaben des Landes NRW in einem entsprechenden ministeriellen Entwurf festgelegt wurden.

Sobald dieser Entwurf vorliegt, werden sbc, GWI und die Kommunal Agentur NRW eine Follow-up-Veranstaltung durchführen, dann auch unter Beteiligung des federführenden nordrhein-westfälischen Wirtschafts- und Energieministeriums. Darin sollen dann die entsprechenden Vorgaben des Ministeriumsentwurfs und deren konkrete Umsetzungen mit Expert:innen diskutiert werden. Wer grundsätzlich an dem Thema „Wärmeplanung“ interessiert ist, kann sich gerne an die sbc wenden: waermeplanung@soptimbc.de

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Info: Was versteht man unter kommunaler Wärmeplanung?

Wie in einigen Nachbarländern schon teils seit Jahrzehnten praktiziert, rückt die kommunale Wärmeplanung nun auch in Deutschland in den Mittelpunkt der wissenschaftlichen und praktischen Debatte. In einigen Bundesländern ist die Wärmeplanung für Kommunen bereits verpflichtend und wird somit zum Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Sie dient der Erschließung bestehender Potenziale in einer Kommune und der Koordination von Investitionsentscheidungen mit Blick auf die treibhausgasneutrale Wärmeversorgung des Gebäudebestands.

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