Für Netzbetreiber steigt damit nicht nur die Menge der zu verarbeitenden Daten. Vor allem müssen immer mehr Informationen zusammenpassen: Zeitreihen und Marktpreise, Inbetriebnahmezeitpunkte und Messausstattung, Förderlogiken und der jeweils gültige Regelstand. Was einzeln beherrschbar erscheint, wird in der Summe schnell komplex.
Wenn die Viertelstunde über die Vergütung entscheidet
Besonders deutlich zeigt sich das bei negativen Strompreisen. Für Anlagen, die unter § 51 EEG fallen, verringert sich der anzulegende Wert in Zeiträumen mit negativen Spotmarktpreisen auf null. Mit der Umstellung des Day-Ahead-Marktes auf Viertelstundenprodukte wird dabei auch im EEG die Viertelstunde zur relevanten Zeiteinheit.
Gleichzeitig sieht § 51a EEG eine Kompensation vor. Der Förderzeitraum verlängert sich um die betroffenen Zeiträume. Für Solaranlagen erfolgt die Berechnung über sogenannte Volllastviertelstunden.
Für die Abrechnung bedeutet das: Menge und Vergütung lassen sich auch für Kleinanlagen nicht mehr losgelöst vom Zeitpunkt betrachten. Messwerte und Marktpreise müssen zeitlich korrekt zusammengeführt und nach der jeweils geltenden Förderlogik verarbeitet werden.
Welche Regel gilt wann für welche Anlage?
Genau hier kommt eine weitere Ebene hinzu. Denn nicht jede Anlage wird gleich behandelt.
Bei Anlagen unter 100 kW ist für die Anwendung von § 51 beispielsweise relevant, wann die Anlage mit einem intelligenten Messsystem (iMS) ausgestattet wurde. Gleichzeitig gelten je nach Inbetriebnahme- oder Zuschlagszeitpunkt unterschiedliche Regelstände und Übergangsbestimmungen.
Für Netzbetreiber reicht es deshalb nicht, die aktuelle EEG-Regelung im System abzubilden. Auch die Historie einer Anlage muss berücksichtigt werden.
Aus einer vermeintlich einfachen Berechnungsfrage wird damit schnell eine Regelwerksfrage: Welche Vorgabe gilt für diese Anlage zu diesem Zeitpunkt?
Granularität betrifft nicht nur Photovoltaik
Dass diese Entwicklung über das Solarspitzengesetz hinausgeht, zeigt das Biomassepaket. Bei Biogasanlagen, die an den entsprechenden Ausschreibungen teilnehmen, erfolgt die Förderung nach förderfähigen Betriebsstunden. Die Abrechnung erfolgt in Viertelstundenschritten. Außerdem, sind jetzt nicht nur Stunden mit negativen, sondern auch mit schwach positiven Preisen unter zwei Cent pro Kilowattstunde sind von der Vergütung ausgenommen.
Damit wird auch hier das konkrete zeitliche Erzeugungsverhalten für die Förderung relevanter als je zuvor.
Für die Abrechnung entsteht ein ähnliches Muster: Statt überwiegend statischer Größen müssen zunehmend Zeitreihen, Marktinformationen und individuelle Förderbedingungen zusammengebracht werden.
Und die Förderlogik entwickelt sich weiter
Mit der geplanten EEG-Novelle 2027 zeichnet sich bereits der nächste Schritt ab. Der Regierungsentwurf sieht Contracts for Difference (CfD) vor. Sie sollen Investitionen absichern, gleichzeitig aber zusätzliche Erlöse in Phasen hoher Marktpreise abschöpfen. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.
Für die Abrechnung wäre damit perspektivisch nicht mehr nur ein Förderanspruch relevant. Auch Rückflüsse beziehungsweise die Abschöpfung zusätzlicher Erlöse müssten innerhalb des Fördermechanismus berücksichtigt werden.
Wie die Regelungen am Ende konkret ausgestaltet werden, ist noch nicht abschließend entschieden. Die Richtung ist dennoch erkennbar: Fördermechanismen werden noch stärker mit Marktpreisen und zeitabhängigen Informationen verknüpft.
Für Netzbetreiber wird EEG zum Systemthema
Die Herausforderung liegt deshalb weniger in einer einzelnen neuen EEG-Regel. Entscheidend ist das Zusammenspiel.
Viertelstundenscharfe Zeitreihen müssen verarbeitet, Marktpreise zugeordnet und unterschiedliche Förderlogiken angewendet werden. Gleichzeitig müssen Anlagenhistorien und Regelstände nachvollziehbar bleiben. Spätestens mit Blick auf das EEG-Testat müssen die Ergebnisse zudem belastbar und reproduzierbar sein.
Gewachsene Excel-Lösungen und manuelle Berechnungen kommen dabei zunehmend an ihre Grenzen. Nicht unbedingt, weil eine einzelne Formel zu kompliziert wäre. Sondern weil die Logik über viele Anlagen, Zeiträume und Regelstände hinweg zuverlässig funktionieren muss.
Mit EDITION:Netz Erzeugung Strom unterstützen wir Netzbetreiber dabei, diese Prozesse systemgestützt abzubilden und Zeitreihen, Regelwerke und Anlageninformationen zusammenzuführen.
Denn wenn die EEG-Abrechnung granularer wird, muss die dahinterliegende Systemlandschaft mitwachsen.
