Smart Metering aus SOPTIM Sicht PDF Print

22.07.2009

 

Ausgangssituation / Chancen

Die Liberalisierung des Messwesens führt zu Änderungen auf den Märkten. So entstehen neue Marktrollen mit attraktiven Geschäftsfeldern. Der Wettbewerb wird verstärkt, wodurch sich der Handlungsdruck für die Energieversorger erhöht. Sowohl die neuen Marktrollen als auch die Energieversorger müssen sich den Veränderungen stellen und sich strategisch positionieren, um langfristig Wettbewerbsvorteile zu generieren. Die Veränderungen haben Auswirkungen in strategischer, operativer und organisatorischer Hinsicht und wirken u. a. auf Prozesse, Datenflüsse und Schnittstellen bei Energieversorgern.

 

 

Smart Metering betrifft Unternehmensbereich und Prozesse von EVU

Abb. 1: Smart Metering betrifft Unternehmensbereich und Prozesse von EVU

 

 

 

Für die Energieversorgungsunternehmen bieten sich mit der Einführung von Smart Metering verschiedene Möglichkeiten, z.B. Innovation als Imageträger, Steigerung der Energieeffizienz, Reduzierung der CO2 Emission, Kundenbindungen, -gewinnungen, Prozessoptimierungen und Kostensenkungen.

 

Die Möglichkeiten, die mit Smart Metering verbunden sind, haben mit den neuen bzw. geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen (§ 21b, § 40 EnWG, Messzugangsverordnung (MessZV)) im Sommer/ Herbst 2008 an Bedeutung gewonnen.

 

 

Zeitpunkt Maßnahmen Regelungen
ab sofort Jeder Anschlussnutzer hat das Recht, sich einen Dienstleister für Messstellenbetrieb und Messung* frei zu wählen. § 9 MessZV
ab sofort Jeder Anschlussnutzer kann von seinem Energielieferanten eine halbjährliche bis monatliche Abrechnung fordern. § 40 EnWG
ab sofort Ausweis der Entgelte für Netzzugang und sofern enthalten, Messstellenbetrieb Messung, in allen Rechnungen an Letztverbraucher. § 40 EnWG
01.01.10 Einbau von Messeinrichtungen, die tatsächlichen Energieverbrauch und Nutzungsdauer anzeigen bei Neubauten und Modernisierungen/Umbauten durch den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber.*

§ 21b EnWG

01.01.10 Der Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber i.d.R. des Messstellenbetreibers muss allen Strom- und Gasverbrauchern die Umstellung auf Smart Meter anbieten.* § 21b EnWG
01.04.10 Der Netzbetreiber hat einen elektronischen/ vollautomatischen Datenaustausch in einheitlichem Format zu ermöglichen. § 12 MessZV
30.12.10 Angebot von Stromtarifen mit Anreiz zum Energiesparen, besonders last- bzw. tageszeitvariablen Tarife durch Energieversorgungsunternehmen. § 40 EnWG
* Soweit dies technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar ist.

 

 

Leistungsangebot

Im Rahmen von Smart Metering sind Entscheidungen u. a. bezüglich des zukünftigen Geschäftsmodells, der einzusetzenden Smart Metering Technik, der Anpassung von Prozessen und IT-Schnittstellen sowie Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für einen flächendeckenden Einsatz von Smart Metering erforderlich.

 

Die SOPTIM AG und die sbc soptim business consult GmbH beschäftigen sich intensiv mit dem Thema Smart Metering, sowohl in beratender Funktion, als auch bei der Planung, Steuerung, Realisierung und Einführung von Projekten.

 

Die sbc soptim business consult GmbH berät und unterstützt alle Marktrollen bei der Entwicklung künftiger Geschäftsmodelle, der Auswahl einzusetzender Smart-Metering-Techniken, Prozessanpassungen sowie Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen.

 

Die SOPTIM AG entwickelt im Bereich Smart Metering Lösungen für Kundenportale, Home-Interfaces und Zentralsysteme für Messdienstleister und passt ihre Energielogistik-Produkte an die Smart Metering Erfordernisse an. Darüber hinaus unterstützt die SOPTIM ihre Kunden bei der Analyse und Umsetzung von Systemänderungen, die sich durch die neuen Rollen und Aufgaben ergeben.

 

 

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:

  • Strategie- und Geschäftsmodellentwicklung
  • Projektmanagement bei der Pilotierung
  • Business Case Entwicklung und Berechnung
  • Analyse der Geschäftsprozesse, des Geschäftsfeldes und der Wirtschaftlichkeit
  • Prozessanalyse und Unterstützung bei der Anpassung an die neuen Herausforderungen
  • Entwicklung und Durchführung eines flächendeckenden Rollouts von intelligenten Zählern
  • Organisatorische Verankerung der Rolle des Messstellenbetreibers
  • Anbietervergleich / Koordinierung externer Dienstleister
  • Unterstützung bei der Auswahl oder Entwicklung geeigneter Technologie für Ihre individuellen Anforderungen
  • Entwicklung eines Zentralsystems
  • Integration der erarbeiteten Projektergebnisse in das Unternehmen

 

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